Pflichtverteidigung im Strafrecht
Ich vertrete Sie gerne als Pflichtverteidiger. Die Staatskasse übernimmt dann einen Großteil der gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsanwaltsgebühren. Ein Pflichtverteidiger ist für Sie also insbesondere dann wichtig, wenn Sie gerade nicht genug Geld haben, einen Strafverteidiger zu bezahlen.
Pflichtverteidiger in Berlin und bundesweit
Wenn Sie das Recht auf einen Pflichtverteidiger haben (siehe unten), dann haben Sie auch das Recht, diesen Pflichtverteidiger selbst auszusuchen. Sie sollten von diesem Wahlrecht unbedingt Gebrauch machen, müssen dafür aber schnell sein! Es kann sonst passieren, dass Ihnen der Staat ein Pflichtverteidiger zuordnet, den Sie nicht kennen und den Sie nicht wollen. Handeln Sie also sofort und rufen Sie mich an!
- Werden Sie einer Straftat beschuldigt oder verdächtigt?
- Ist bei Ihnen Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft eingegangen?
- Sind Sie angeklagt oder sogar verhaftet worden?
- Haben Sie bereits eine Frist erhalten, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu benennen?
Das Recht auf einen Pflichtverteidiger
Das Recht auf einen Pflichtverteidiger haben Sie nur in bestimmten Fällen. Dies ist in der Strafprozessordnung in § 140 geregelt und wird dort als notwendige Verteidigung bezeichnet.
In folgenden Situationen haben Sie das Recht auf einen Pflichtverteidiger:
Verdacht auf Verbrechen
Ein Verbrechen ist eine schwere Straftat (Raub, Drogenhandel, Totschlag und vieles mehr), die mit Mindeststrafe von einem Jahr bestraft wird. Wenn gegen Sie wegen eines Verbrechens ermittelt wird oder Sie werden angeklagt, dann können Sie in aller Regel einen Pflichtverteidiger auswählen.
Vollstreckung von Untersuchungshaft
Immer wenn Sie in Untersuchungshaft kommen oder einstweilig untergebracht werden, haben Sie das Recht auf einen Pflichtverteidiger.
Wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage
Wenn Ihnen eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr oder mehr droht, dann haben Sie in aller Regel das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Das hängt vielleicht davon ab, ob Sie Vorstrafen haben.
Ein drohender Bewährungswiderruf kann ein Grund sein, einen Pflichtverteidiger zu erhalten.
Auch wenn Ihr Fall juristisch besonders kompliziert ist, haben Sie potentiell das Anrecht auf einen Pflichtverteidiger.
Sonstige Fälle der Pflichtverteidigung:
Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht
Bei sehr schweren Tatvorwürfen (Mord, Totschlag, Terror etc.) haben Sie immer das Recht auf einen Pflichtverteidiger.
Sie sind Opfer einer schweren Straftat
Auch als Opfer einer erheblichen Straftat können Sie das Recht auf einen vom Staat mitfinanzierten Rechtsanwalt haben, der Sie als Nebenkläger bzw. Opfer vertritt.
Längerer Freiheitsentzug – Wenn Sie sich nicht in Freiheit befinden
Wenn Sie sich aufgrund einer richterlichen Anordnung oder Genehmigung wenigstens seit drei Monaten nicht in Freiheit befinden, erhalten Sie einen Pflichtverteidiger, wenn es ein Strafverfahren gegen Sie gibt. Es geht hier unter anderem um Fälle der Auslieferungshaft, Strafhaft und sonstigem Gewahrsam.
Unterbringung zur Gutachtenerstellung
Einen Pflichtverteidiger erhalten Sie, wenn Sie in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden sollen, damit ein Gutachten über sie angefertigt werden kann über Ihren psychischen Zustand.
Bei Schuldunfähigkeit
Sollen Sie in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden, weil Sie einen Straftat im schuldunfähigen Zustand begangen haben sollen, haben Sie das Recht auf einen Pflichtverteidiger.
Drohendes Berufsverbot
Einen Pflichtverteidiger müssen Sie auch erhalten, wenn das Strafverfahren zu einem Berufsverbot führen kann.