Dr. Jonathan Burmeister

Ihr Anwalt für Strafrecht in Berlin

Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben? Sie wurden Opfer einer Straftat?

  • Kontaktieren Sie mich umgehend!
  • Verweigern Sie bei der Polizei immer die Aussage
  • In Notfällen bin ich jederzeit für Sie erreichbar!

Meine Google Bewertungen

Stralauer Platz 34, Berlin

4,9 131 Rezensionen

  • Ihr Strafverteidiger kann ggf. erreichen, dass Sie nicht in Untersuchungshaft kommen.
  • Ihr Anwalt kann ggf. eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
  • Als Opfer müssen Sie ggf. schnell einen Strafantrag stellen.

Das Wichtigste: Verweigern Sie bei der Polizei immer die Aussage. Eine Aussage bei der Polizei kann Ihnen nicht helfen, sie kann nur schaden. Melden Sie sich bei mir, ich nehme Akteneinsicht und prüfe, welche Beweise wirklich gegen Sie vorliegen.

  • Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter, eine Anklageschrift oder ein ähnliches Schreiben von Polizei, Zoll oder Gericht erhalten, in denen ihnen ein strafrechtlicher Vorwurf gemacht wird?
  • Wurde Ihre Firma, Ihr Büro oder Ihre Wohnung von der Polizei durchsucht?
  • Wurden Sie festgenommen oder verhaftet?
  • Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Expertise im Strafrecht?

Fachanwalt für Strafrecht

Wegen meiner besonderen Kenntnisse und Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung wurde mir 2021 der offizielle Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen. Neben einer fachspezifischen Weiterbildung belegt der Titel regelmäßige Fortbildungen und eine hohe Anzahl an bearbeiteten Fällen im Fachgebiet Strafrecht.

Kontaktieren sie mich als Ihren Anwalt für Strafrecht in Berlin und bundesweit!

Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren haben Sie Rechte, die Sie kennen und in Anspruch nehmen sollten. Anstatt unbedacht eine Aussage bei den Ermittlungsbehörden zu machen, rufen Sie mich an und sprechen sie ihre Reaktion mit ihrem Strafverteidiger ab. Sie sollten den Justizbehörden nicht alleine gegenübertreten, sondern einen Spezialisten an Ihrer Seite haben.

Ihr Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger hat Zugang zu der Ermittlungsakte der Polizei, Staatsanwaltschaft und zu den Akten der Gerichte. Nutzen Sie diese Chance zu erfahren, was wirklich gegen Sie vorliegt. Verschaffen Sie sich Zugang zu den Akten, indem Sie mich beauftragen!

So sind Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet den Strafverfolgungsbehörden inhaltliche Angaben zu tätigen. Auch wenn es Ihnen gegenüber vielleicht behauptet wird: Im Strafverfahren darf ein Schweigen nicht negativ bewertet werden. Im Gegenteil wird eine Einlassung oder ein Geständnis im Strafverfahren zur richtigen Zeit möglich und erst dann sinnvoll sein, nachdem ihr Strafverteidiger Akteneinsicht nehmen konnte, die Beweislage sichten und die beste Strategie bestimmen konnte. Sagen Sie also bei der Polizei nichts! Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch!  

Sollten Sie bereits gegenüber der Polizei Angaben gemacht haben, benötigen Sie dringend einen Strafverteidiger. Ich kann überprüfen, ob Ihre Aussage verwertbar ist. Gemeinsam können wir überprüfen, ob Ihre Aussage vollständig und optimal war oder verbessert werden muss. Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wird sich erneut die Frage stellen, ob eine Aussage sinnvoll ist und wie sie lauten soll. Auch wenn Sie Angaben bei der Polizei gemacht haben, kommt es immer auf die gesamt Beweislage an und auf die richtige Strategie. Dafür brauchen Sie einen Experten an Ihrer Seite.

Sie suchen einen sehr guten Strafverteidiger in Berlin-Mitte?

Wem vorgeworfen wird, eine Straftat begangen zu haben, der braucht die Hilfe eines Experten. Ich arbeite seit vielen Jahren als Rechtsanwalt bzw. Strafverteidiger in Berlin und auch bundesweit. Ich habe Strafrecht an Universitäten unterrichtet und für namhafte Strafverteidiger gearbeitet. Im Bereich des Strafrechts habe ich promoviert  (magna cum laude). Wenden Sie sich an mich als Rechtswalt mit Spezialisierung im Strafrecht. Profitieren Sie von meinem fundierten Wissen zu allen Schritten, die auf Sie zukommen, über den Ablauf des Strafverfahrens und Ihren Rechten als Beschuldigte/r. Durch die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte und das Bewerten der Beweislage, ggf. auch eigenen Ermittlungen,  werde ich mit Ihnen eine Strategie für die Verteidigung ausarbeiten. Bestenfalls versuchen wir, das Verfahren einzustellen oder den Strafprozess mit einem Freispruch zu beenden. Als Anwalt im Strafrecht erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis. Je frühzeitiger Sie mich einschalten, desto besser kann ich Sie als Strafverteidiger vertreten.

Beiordnung, notwendige Verteidigung, Pflichtverteidigung

Wenn Sie sich keinen Rechtsanwalt leisten können, wird Ihnen möglicherweise ein Pflichtverteidiger gestellt. Sie können Ihren Pflichtverteidiger selbst auswählen: Rufen Sie mich sofort an! Bevor das Gericht für Sie über Ihren Strafverteidiger entscheidet, sollten Sie selbst Ihren Pflichtverteidiger auswählen!  Rufen Sie mich baldmöglichst an, damit ich mich für Sie als Pflichtverteidiger einsetzen kann.

Nebenklage, Opferanwalt, Prozesskostenhilfe

Auch als Rechtsbeistand oder als Vertreter der Opfer in der Nebenklage / Opfervertretung kann ich Ihnen als Rechtsanwalt im Strafrecht zur Seite stehen. Opfer strafrechtlicher Verbrechen oder Hinterbliebene können sich einem Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen. Sie werden dann durch einen Rechtsanwalt vertreten, der ihre Interessen im Prozess verteidigt. Ich vertrete Sie als Opferanwalt oder Nebenklagevertreter. Auch hier kann es sein, dass der Staat den Großteil der Kosten übernimmt.

Meine Schwerpunkte als Strafverteidiger in Berlin:

  • Allgemeines Strafrecht z.B. Tötungsdelikte, Raub, Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Unterschlagung, Sachbeschädigung.
  • Betäubungsmittelstrafrecht z.B. Drogenbesitz, Drogenhandel, Drogenherstellung.
  • Sexualstrafrecht z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Zuhälterei, Verbreitung, Erwerb und Besitz pornographischer Schriften.
  • Jugendstrafrecht, Jugendstrafverfahren, Jugendschutzverfahren.
  • Haftrecht, Strafvollstreckung z.B. Untersuchungshaft, vorläufige Festnahme, Strafvollzugsangelegenheiten.
  • Computer- und Internetstrafrecht z.B. Abmahnungen, Verletzung Urheberrechte, Filesharing.
  • Urkundsdelikte z.B. Urkundenfälschung, Fälschung techn. Aufzeichnungen.
  • Verkehrsstrafrecht z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrten, Fahrerflucht, Entzug der Fahrerlaubnis, Bußgelder.
  • Verteidigung in Auslieferungsfällen
  • Verteidigung in Strafbefehlsverfahren
  • Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht z.B. Insolvenzangelegenheiten, Steuerhinterziehung, Bestechung, Begünstigung, Geldwäsche.
  • Verstoß gegen das Waffengesetz (WaffG).
  • Nebenklageverfahren, Revision, Zeugenbeistand.