Ihr Anwalt für Ausländerrecht in Berlin
Als Anwalt für Ausländerrecht / Migrationsrecht übernehme ich die komplette Kommunikation mit der Ausländerbehörde. Ich stelle die Anträge für Sie und begleite Sie zu Termin in der Ausländerbehörde, wo ich für Sie spreche und ggf. übersetze (Englisch – Deutsch).
Meine Schwerpunkte im Migrationsrecht
Neben Ausländerrecht / Migrationsrecht können Sie mich auch als Strafverteidiger in Berlin beauftragen. Zu meinen Tätigkeiten im Ausländerrecht gehören:
- Visum zum Zweck der Ausbildung (insb. Studium, Sprachkurs).
- Visum zum Zweck der Erwerbstätigkeit.
- Visum für die selbständige oder freiberufliche Tätigkeit, Besonderheit in Berlin: „Künstlervisum“, Visum für Sprachlehrer.
- Familiennachzug, Kindernachzug, Ehegattennachzug / Vorwurf von Scheinehe oder Scheinadoption.
- Nachzug der Eltern und sonstiger Familienangehöriger.
- Abschiebung, Ausweisung, Ausreisefrist.
- Fiktionsbescheinigung, Duldung, Grenzübertrittsbescheinigung.
- Visumsverfahren / Einreise.
- Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis).
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (Blaue Karte EU).
- Freizügigkeitsrecht von Unionsbürgern und deren Familienangehörigen.
- Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Vertriebene.